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Antragstellung

Eine Antragstellung auf Förderung von Projekten ist jederzeit möglich.

Das Kuratorium der Stiftung tritt in der Regel allerdings nur zweimal im Jahr zusammen, um Förderbeschlüsse zu fassen. Insofern kann von der Antragstellung bis zur Entscheidung bis zu einem halben Jahr vergehen. Anträge, die spätestens vier Wochen vor einem Sitzungstermin eingehen, werden noch auf der Sitzung beraten. Der nächste Sitzungstermin ist der 13. Mai 2024.

Die Antragsstellung erfolgt grundsätzlich elektronisch per E-Mail an die Stiftung. Anträge per Post werden nur in Ausnahmefällen entgegengenommen. Die Antragsunterlagen sind vorzugsweise als PDF-Dokumente vorzulegen.

Für jeden Antrag ist ein Kurzantrag auszufüllen, in dem die wesentlichen Projektdaten zusammengefasst sind. 
Kurzantrag

Eine Förderung bereits abgeschlossener Projekte ist ausgeschlossen. Laufende Projekte können nur in Ausnahmefällen gefördert werden. Der Antrag ist in deutscher Sprache zu stellen. 
Antragsrichtlinien

 

Voraussetzungen für eine Förderung

Die EDEN-STIFTUNG vergibt ausschließlich Fördermittel für Forschungs- und Bildungsprojekte. Diese müssen aus einem der drei folgenden Gebiete stammen: 

  • Vollwerternährung, Vegetarismus,
  • Ökologie, ökologischer Land- und Gartenbau,
  • Naturheilkunde, Ganzheitsmedizin.

Antragsberechtigt sind Institutionen aus dem deutschsprachigen Raum, die steuerlich für die Zwecke Wissenschaft/Forschung oder Bildung freigestellt sind. Diese Freistellung ist bei erfolgter Förderzusage nachzuweisen. Einzelpersonen können nur im Rahmen von Stipendien gefördert werden.

Förderhöhe und -dauer sind grundsätzlich nicht beschränkt. Da die finanziellen Spielräume der Stiftung aber beschränkt sind, ist eine Förderung von Großprojekten ausgeschlossen. Es ist möglich, auch eine Teilfinanzierung eines Projekts zu beantragen. In diesem Fall ist anzugeben, wer bereits eine Kofinanzierung zugesagt hat bzw. bei wem eine solche beantragt wurde oder werden soll.

Die EDEN-STIFTUNG übernimmt keine Kosten, die pauschal der Grundversorgung der beantragenden Institution dienen (Overheads, Programmpauschalen, …). Gerätekosten oder Raummieten müssen daher ebenso wie alle Personalkosten einzeln beantragt und begründet werden.